Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Angebote und Preise Alle Angebote und Preise sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Lieferungen, die nicht innerhalb von 3 Monaten vom Tage der Auftragsbestätigung das Werk verlassen, werden zu Tagespreisen berechnet. Anstelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten. Persönliche, telefonische, per Fax oder E-Mail oder durch Vertreter gemachte Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
  2. Gültigkeit der Lieferung Die Lieferung erfolgt nur aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die der Auftraggeber hiermit als für sich bindend anerkennt. Der Besteller verzichtet ausdrücklich auf den Einwand jeder mündlichen Nebenabsprache.
  3. Preisstellung und Versandart Preisstellung und Berechnung erfolgen in EURO. Die Angebote verstehen sich unfrei ab Werk. Die Wahl der Versandart bleibt, sofern der Auftraggeber nichts Besonderes ausdrücklich vorgeschrieben hat, dem Lieferwerk überlassen. Versicherung der Lieferungen gegen Transportgefahren wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten gedeckt.
  4. Zahlungsbedingungen Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu leisten und versteht sich bei Zahlung innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum ohne Abzug, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Zielüberschreitungen sind vom 30. Tage an die banküblichen Zinsen und Spesen vom Abnehmer in voller Höhe zu tragen. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund vorheriger Vereinbarung.
  5. Werkzeugkosten Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge usw. erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese bleiben in jedem Fall Eigentum des Werkes, unbeschädigt etwaiger Musterschutzansprüche des Käufers.
  6. Gefahrenübergang Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lieferwerk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.
  7. Mängelrügen Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware berücksichtigt werden. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller nur Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
  8. Lieferfristen Vereinbarte Lieferfristen gelten nur ungefähr. Gerät der Lieferer in Verzug, so ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu stellen. Betriebsstörungen, Unterbrechungen in der Versorgung mit Licht, Heizung, Kraft oder Rohmaterialien, Streiks oder Aussperrungen – sei es beim Lieferwerk oder dessen Lieferanten –, verlängert entsprechend die Lieferfrist. Mobilmachung, Krieg, Blockade, Feuersbrunst, Explosionen, Überschwemmungen, wesentliche Wertänderungen der für die Zahlung vereinbarten Währung sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen das Werk, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Verzögerungen in der Lieferung ist das Recht auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  9. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben, auch in verarbeitetem Zustand, bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen, Eigentum des Lieferanten. An die Stelle der dem Lieferer gehörenden Waren tritt, wenn sie weiterveräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf. Der Käufer ist verpflichtet, dem Lieferer Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
  10. Erfüllungsort – Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Fall Hamburg.

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