Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung.
Lieferungen, die nicht innerhalb von 3
Monaten vom Tage der Auftragsbestätigung das Werk
verlassen, werden zu Tagespreisen berechnet. Anstelle
einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristigen
Lieferungen die ausgestellte Rechnung treten. Persönliche,
telefonische, per Fax oder E-Mail oder durch Vertreter
gemachte Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung des Lieferanten.
- Gültigkeit der Lieferung
Die Lieferung erfolgt nur aufgrund dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen, die der Auftraggeber hiermit
als für sich bindend anerkennt. Der Besteller verzichtet
ausdrücklich auf den Einwand jeder mündlichen Nebenabsprache.
- Preisstellung und Versandart
Preisstellung und Berechnung erfolgen in EURO. Die Angebote
verstehen sich unfrei ab Werk. Die Wahl der Versandart
bleibt, sofern der Auftraggeber nichts Besonderes
ausdrücklich vorgeschrieben hat, dem Lieferwerk
überlassen. Versicherung der Lieferungen gegen Transportgefahren
wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers auf dessen Kosten gedeckt.
- Zahlungsbedingungen
Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma
völlig verlustfrei zu leisten und versteht sich bei Zahlung
innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum ohne Abzug,
falls nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Zielüberschreitungen
sind vom 30. Tage an die banküblichen Zinsen
und Spesen vom Abnehmer in voller Höhe zu tragen.
Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund
vorheriger Vereinbarung.
- Werkzeugkosten
Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge
usw. erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die Werkzeuge
selbst. Diese bleiben in jedem Fall Eigentum des
Werkes, unbeschädigt etwaiger Musterschutzansprüche
des Käufers.
- Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung
das Lieferwerk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung
gestellt wird.
- Mängelrügen
Mängelrügen können nur innerhalb von 8 Tagen nach
Eingang der Ware berücksichtigt werden. Nach dieser
Frist gilt die Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Besteller
nur Anspruch auf kostenlosen Ersatz. Weitergehende
Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Erhebung
einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder zu
einer Verzögerung der Zahlung. Der Käufer ist in keinem
Fall berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder
aufzurechnen.
- Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen gelten nur ungefähr. Gerät der
Lieferer in Verzug, so ist eine angemessene Nachlieferungsfrist
zu stellen. Betriebsstörungen, Unterbrechungen
in der Versorgung mit Licht, Heizung, Kraft oder
Rohmaterialien, Streiks oder Aussperrungen – sei es
beim Lieferwerk oder dessen Lieferanten –, verlängert
entsprechend die Lieferfrist. Mobilmachung, Krieg, Blockade,
Feuersbrunst, Explosionen, Überschwemmungen,
wesentliche Wertänderungen der für die Zahlung vereinbarten
Währung sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen
das Werk, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Bei Verzögerungen in der Lieferung ist das
Recht auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben, auch in verarbeitetem
Zustand, bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen
den Abnehmer zustehenden Forderungen, Eigentum des
Lieferanten. An die Stelle der dem Lieferer gehörenden
Waren tritt, wenn sie weiterveräußert werden, der Anspruch
gegen den Drittabnehmer, ohne dass es einer
ausdrücklichen Abtretung an den Lieferer bedarf. Der
Käufer ist verpflichtet, dem Lieferer Zugriff dritter Personen
auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
unverzüglich mitzuteilen.
- Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Fall Hamburg.